Nachhilfe
Heute soll der Nachhilfe ein wenig Platz zur Entfaltung eingeräumt werden.
Doch der sprachlich unbedarfte Onlinespieler muss keine Angst haben, denn nicht seine linkische Rechtschreibung oder die nur fragmenthaft akzeptierte Grammatik sind Themen des Tages, sondern ein ganz anderes Übel der Neuzeit.
Meine Hilfestellung umfasst einen viel wichtigeren Bereich des täglichen Miteinanders ohne den das Leben eines Menschen des 21. Jahrtausends undenkbar erscheint.
Heute will ich Ihnen wertvolle Tipps in Sachen Schlipstreterei und Vor-den-Kopf-Stoßung geben. Heute gibt es:
Olniggs kleine Beleidigungskunde
Wer seine Beleidigungen perfektionieren will, der muss sich unbedingt vorab mit der aktuellen Rechtslage befassen.
Im deutschen Strafgesetzbuch steht unter Paragraph 185 geschrieben:
"Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Da dürfte so mancher über eine vorlaute Zunge verfügender Heißsporn ins Schlucken kommen. Doch keine Sorge. Wie jeder aus eigener Erfahrung durch seine träge agierende Firmenkantine weiß, wird nichts so heiß gegessen, wie es aus dem Kochtopf gekratzt wird. Und würden deutsche Richter tatsächlich mit Freiheitsstrafen um sich werfen, dann wären die Gefängnisse längst mit DSL-Breitbandzugängen ausgestattet, um die zahlreichen WoW-Neuzugänge von einer Revolte abzuhalten.
Auf der anderen Seite sollte man aber auch nicht verhehlen, dass ein selbstbewusst auftretendes Beleidigungsopfer durchaus in der Lage ist, ein unbedachtes Schimpfwort dazu zu verwenden, um des Gegenübers Taschen- oder Haushaltsgeld einem empfindlichen Schrumpfprozess angedeihen zu lassen.
Regel Nummer 1 - Das Kaschieren des eigentlichen Beleidigungsvorgangs
Um eine Beleidigung zu ahnden, ist es Voraussetzung, diese als solche zu erkennen. Wer Verbalinjurien wählt, die von 99 Prozent der Bevölkerung verstanden werden, hat im Falle einer juristischen Auseinandersetzung schlechte Karten sich herauszureden. Man sollte also nicht so dumm sein und ... Schon falsch! Man sollte also nicht den energiesparenden Überlegungsgeschehnissen den Vorzug geben und bei der Ausführung der Herabsetzung Wert auf ein gewisses Niveau legen.
Ein Betroffener wird sich es dreimal überlegen einen überteuerten Anwalt zu konsultieren, wenn er erst nach Stunden begreifen konnte, dass man ihm mit der "Erwiderungsagilität einer Entspannungshilfe" sagen wollte, dass er die Reaktionsfähigkeit einer Schlaftablette besitze. Sind es doch gerade jene Stunden des Nichtverstehens, die ihn schmerzhaft darüber grübeln lassen, ob der Schimpfwortgeber nicht doch recht gehabt haben könnte.
Seien Sie also keine Gemütlichkeit bevorzugende Tragehilfe (fauler Sack) und lassen Sie zukünftig beim Beleidigen eines vom Denkstress verschont gebliebenen Landbewohners (Dorfdeppen) etwas mehr Fantasie walten.
Regel Nummer 2 - Das Umgehen der direkten Ansprache
Wieso die direkte Auseinandersetzung suchen, wenn die Personenumgehungsstraße zum selben Ziel führt?
Ein "Du bist ein Naivbolzen, Blizzard so etwas zu glauben!" ist strafverfahrenstechnisch eine Steilvorlage erster Güte.
Ein "Auf unserem Server müssen Menschen, die Blizzard so etwas glauben, damit rechnen als Naivbolzen bezeichnet zu werden!" ist so unverbindlich indirekt, dass sich darüber eine Horde Anwälte über Monate hinweg selbst zerfleischen kann.
Geben Sie also der Schwammigkeit und der Rechtschutzversicherung eine Überlebenschance und mutieren Sie zum Spuren verwischenden Wortindianer.
Regel Nummer 3 - Die geschickte Wahl des Beleidigungsgegenstandes
Wenden Sie ihren Zorn nicht gegen konkrete Menschen und suchen Sie sich ein anderes Ziel. Verstehen Sie das aber bitte jetzt nicht als Aufforderung zur Sachbeschädigung. Vielmehr ist Folgendes gemeint:
Die wenigsten Menschen wissen, dass man zwar ganz vortrefflich Personen aber niemals Firmen beleidigen kann.
Wer daher mit einem schlauen "Blizzard ist zu blöd um Housing zu realisieren!" um sich spricht, wird als Reaktion vom Richtertisch allenfalls ein zustimmendes Nicken widerfahren.
Wer dagegen so unvorsichtig war, dies mit einem "Die Leute bei Blizzard sind zu blöd ..." zu konkretisieren, der kann um Zeit zu sparen der Gerichtskasse gleich eine Einzugsermächtigung erteilen.
Leider verstehen zensierende Moderatoren die hauseigenen Foren als rechtsfreien Raum und so wird dem dauerfristigen Verbleib des völlig legalen "Blizzard stinkt!" dort auch zukünftig die Seltenheit einer verschneiten Sonnenoberfläche beschieden sein.
Regel Nummer 4 - Provokation ohne Beleidigung
Das Bestreben eines Verbalhooligans ist es, die eigene Argumentationsarmut und Aggression abzubauen, indem man beim Widerwortgeber genügend Ärger entstehen lässt, um ihn auf einen höheren Frustrationslevel als den eigenen zu bringen.
Doch warum diesen negativen Gefühlstransfer durch strafbewehrte Beleidigungen hervorrufen, wenn Provokation viel einfacher zu erreichen ist?
Analysieren Sie im Vorfeld Ihren Zankkontrahenten und handeln Sie entsprechend.
Haben Sie beispielsweise den Eindruck, es mit einem humanistisch geprägten Widerpart zu tun zu haben, dann beschleunigen Sie dessen Puls durch die geäußerte These von der genetischen Überlegenheit bestimmter Hautfarben, die Sie durch Ihre eigene Existenz als bewiesen ansehen.
Entsetzen Sie den naturwissenschaftlich Gebildeten mit der Absicht niemals eine Weltreise antreten zu wollen, weil Sie Angst hätten, inmitten des Ozeans von der Scheibe herunterzufallen.
Schocken Sie Pädagogen mit der Aussage, Bücherverbrennungen träfen niemals den Falschen.
Erkundigen Sie sich bei älteren Semestern, ob man den Zellverfall in einer stillen Nacht wirklich hören könne, und konfrontieren Sie Jugendliche mit der Forderung, die Zahl der Verkehrstoten durch den "Führerschein ab 25" um ein Drittel zu senken.
Mit etwas Kreativität und Übung werden Sie am Ende garantiert über eine Logdatei verfügen, die von gegnerischen Beleidigungsreaktionen nur so trieft und ein erpresserisches Druckmittel bester Qualität darstellt.
Regel Nummer 5 - Asketische Wortwahl
Oder probieren Sie es doch einfach mit Schweigen.
"Don't feed the Troll" ist das Motto und wenn sich alle daran hielten, dann würde sich nicht nur augenblicklich der Internettraffic halbieren, sondern auch der vorliegende Kolumnenbeitrag erübrigen.
Der Münchner Autor schreibt seit 1998 regelmäßig auf seiner Webseite www.olnigg.de. Für buffed.de kommentiert der Satiriker unter dem Namen „Olnigg der Nörgelork“ regelmäßig die Geschehnisse aus dem wachsenden Online-Rollenspiel-Bereich.
Hier die Adresse zu seinen letzten Blogs:
http://www.olnigg.de/jahr2008/olg151.htm
... den Grund zum buffed.de-Fall kann man dort bei Nr. 43 nachlesen.
euer Ayekat
Warum kann man auch auf http://olnigg.de/news/?p=109
lesen.
Sehr schade.
Und wenn ja, wie kann ich so etwas anzeigen ?
(Bräuchte mal die Kohle für nen neuen Rechner)
Ich bin auch der Meinung dass die Beleidigungen (auch in WoW) meist unterstes Niveau haben und die Leute sich wirklich zusammenreißen sollten, aber nicht aus Angst vor Gesetzen.
<3 ^^
einfach herrlich diese Kolumnen
Wie gut, dass es so etwas wie ein virtuelles Hausrecht gibt. (Vergleiche: Landgericht München I (Az.: 30 O 11973/05, Urteil vom 25.10.2006) Das ist strafrechtlich zwar wenig relevant - aber im Endeffekt ist es Blizzards Sache, wie sie damit umgehen.