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Warhammer Online & Dark Age of Camelot: Spieler zahlen doppelt!

09.04.2010 11:39 Uhr
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Probleme mit dem Zahlungsverkehr bei Warhammer Online und Dark Age of Camelot lassen Spieler doppelt zur Kasse beten

Die Spielergemeinde der MMOs Warhammer Online und Dark Age of Camelot werden derzeit doppelt zur Kasse gebeten. Durch einen bisher noch nicht bekannten Fehler in der Zahlungsabwicklung bei Mythic Entertainment werden vielen Spielern die monatlichen Abonnement-Gebühren teilweise zweimal von ihren Konten abgezogen. Um mögliche Unannehmlichkeiten zu verhindern, sollte jeder seinen Zahlungsverkehr überprüfen.

Mythic Entertainment hat sich bereits in einer offiziellen Stellungnahme bei allen Spielern für die Umstände entschuldigt, und lässt verlauten, dass man sich intern bemüht, die Situation schnellstmöglich in akzeptabler Weise in den Griff zu bekommen. Um die ungerechtfertigte doppelte Bezahlung rückgängig zu machen werden allerdings die Spieler selbst gebeten sich mit ihrer Bank kurzzuschließen. Sollte dies nicht fruchten, müssen sich die Spieler mit den Mitarbeitern in der Finanzabteilung von Mythic auseinandersetzen, um eine mögliche Lösung zu finden.

* Hier geht’s zur offiziellen Meldung von Mythic Entertainment

Chris Nititzki
09.04.2010 11:39 Uhr
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Netiquette | Kommentar-Ticker (Live)
am 26. April 2010
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Naja Warhammer hat sich um ein vielfaches Verbessert. Ich kann nur jedem empfehlen es mal auszutesten... Sowas wie die mehrfache Belastung der Spielerkonten kommt nunmal vor, sollte es aber halt nicht. Trotzdem sagt das nichts über die Qualität des Spiels aus, weil es einfach super ist.
am 13. April 2010
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Da läuft einem ja nen Schauer über den Rücken, bei soviel "journalistischer Kompetenz". Kein Wort dazu dass dies nur Spieler in den USA betrifft^^
am 12. April 2010
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Dass buffed.de bei nicht-WoW-News einfach keine fundierten Informationen liefern kann, sollte mittlerweile ja hinlänglich bekannt sein. Die Meldung stammt von der US-Seite von Warhammer und hat nix mit den europäischen Konten zu tun. Da GOA keine DAoC-Server mehr betreibt, wäre es auch etwas komisch, wenn die da doppelt abrechnen könnten.

Letztendlich ist es ne Ente. Ende.
am 11. April 2010
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@20
Natürlich verlange ich, dass ein Betroffener/Geschädigter sich die Mühe macht, seine Interessen zu verfolgen. Das ist ja auch sonst üblich. Es bekommt zum Beispiel niemand Schäden ersetzt, die er nicht ersetzt verlangt, der sein Recht nicht verfolgt.
Hier ist es so, dass Person A Person B anweist, unter bestimmten Bedingungen Leistungen an Person C zu erbringen, welche bei Person D ein Konto unterhält, die ich aber der Einfachheit halber hier mal außen vor lasse.
Person B wird vereinbarungsgemäß eine Leistung an Person C erbringen, wenn die Voraussetzungen für ein Tätigwerden vorliegen und danach erst einen entsprechenden Betrag vom Konto des Kunden (Person A) abbuchen.
Um diesen Betrag wieder auf das Konto von Person A zu bringen, ist eine Rückbuchung nötig. Diese Rückbuchung kann aber nur die mit Person A vertraglich verbundene Person B leisten.
Das bedeutet aber, dass Person A die Person B insoweit beauftragen muss.
Da Person A aber auch die Nebenpflicht trifft, auf die Interessen der Person C Rücksicht zu nehmen, wird man eine Informationspflicht hinsichtlich der Rückbuchung bejahen müssen. Werden große Kundenmengen betreut, die zudem teilweise beide Produkte in Anspruch nehmen, dann sind Fehlbuchungen nur mithilfe der Kunden zu erkennen und zu bereinigen.
Sich hierbei ergebende Kosten für Person A sind natürlich zu ersetzen und gezogene Nutzungen herauszugeben (pflichtwidrig nicht gezogene Nutzungen zu ersetzen). Allerdings fallen nicht sofort Zinsen an.
am 11. April 2010
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Ea Mythic hat auf jeden Fall den besten Aprilscherz gemacht wenn auch etwas verspätet.
am 11. April 2010
Kommentar wurde 3x gebufft
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@19
Normallerweise würde ich Dir Beipflichten, aber mal ehrlich, für den Fehler von dritten verlangst Du also das ein Betroffener die Arbeit auf sich nehmen muß, oder wie darf ich Deine Aussage verstehen?

Ein Schade entsteht so oder so. Ich muß mir mein Geld selbst zurückholen was je nach Bank Gebühren anfallen lässt. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand sowie die Telefongebühr, da ja letztlich der Support kontaktiert werden muß das sie ja bei einer Kommentarlosen Rückbuchung den Account sperren. Im Klartext hab ich unter Umständen Zeit und Geld zu investiere um Fehler anderer auszubügeln. Das mag in meinem Interesse liegen, aber ich würde es nicht unbedingt als Selbstverständlich sehen.

Meines erachtens nach sollte jener, der den Fehler verursacht hat, die Kosten wie auch den Zeitaufwand tragen. Kommt vom Hersteller hier kein Ausgleich und es läuft wie angekündigt dann profitiert jener sogar noch davon der den Fehlererst verursacht hat. Nehme nur mal 25.000 Accounts die doppelt belastet wurden (was sicherlich hinkommt wenn einige bis zu 42 mal belastet wurden). Macht sicherlich über 300.000 Dollar, lass die mal nur eine Woche für Dich arbeiten......Allein die Zinsen bringen schon netten Gewinn.
am 10. April 2010
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@16
Für die eigenen Interessen ist es wohl nicht zuviel verlangt, auch entsprechende Initiative zu zeigen und "den Arsch hoch zu bekommen", wie es so schön heißt.
Sind infolge der Abbuchung allerdings zusätzliche Gebühren oder sonstige Zahlungen fällig geworden, so liegt darin ein Schaden, der rechtlich geltend gemacht werden kann.
Entweder indem man vom Vertragspartner verlangt, von den Ansprüchen der Bank oder des Dienstleisters freigestellt zu werden oder getätigte Zahlungen zu ersetzen.
Weigert sich der Vertragspartner, den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne die Fehlbuchung stehen würde, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten und im äußersten Fall auch vor Gericht ziehen.
am 10. April 2010
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Na Ja es Bestätigt mir nur weiter hin das ich lieber die Finger vom Spiel lassen sollte
Ja ich weiß ich bedanke mich jetzt schon für eure -

Danke
Mfg Pilgrim
am 10. April 2010
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Naja, Mythic lässt das ganze ja auch über Händler laufen und bei solch vielen Wegen kann es nunmal passieren, dass etwas daneben geht.
am 09. April 2010
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Wirklich eine Frechheit, dass man sich auch noch selber darum kümmern muss das Geld zurückzubekommen. Und was passiert mit Überziehungsgebüren?? Wenn das Geld nich vorhanden ist und in meinem Fall kann das Konto nich überzogen werden, sind meine ich 15 Euro Rückbuchungsgebür fällig (ist auf jeden Fall bei click&buy so)....wird mir das auch erstattet?!?!?

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